Schnelldrücker aufgepasst: Anstelle einer Geldüberweisung sendet der Betrüger eine Geldforderung über die Bezahl-App TWINT
VON Polizei.news Redaktion Aargau Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Basel-Landschaft Basel-Stadt Bern Betrug Freiburg Genf Glarus Graubünden Jura Luzern Neuenburg Nidwalden Obwalden Polizeinews Schaffhausen Schweiz Schwyz Solothurn St. Gallen Stadt Aarau Stadt Baden Stadt Basel Stadt Bern Stadt Biel Stadt Chur Stadt Frauenfeld Stadt Genf Stadt Glarus Stadt Lugano Stadt Luzern Stadt Rüti Stadt Schaffhausen Stadt Solothurn Stadt St.Gallen Stadt Uster Stadt Wil Stadt Winterthur Stadt Zofingen Stadt Zug Stadt Zürich Tessin Thurgau Uri Verbrechen Waadt Wallis Zug Zürich
Falls Sie über Kleinanzeigeplattformen Artikel inserieren, ist Vorsicht geboten, da der vermeintliche Kaufinteressent auch ein Betrüger sein kann.
Anstelle Ihnen das Geld über die Bezahl-App TWINT zu senden, stellt er Ihnen eine Geldforderung in der vereinbarten Betragshöhe.
Die unaufmerksamen Schnelldrücker unter Ihnen interpretieren dabei die Meldung oft falsch und akzeptieren die Geldforderung.
Lesen Sie deshalb in Ihrer TWINT App genau, ob es sich um eine Geldsendung oder um eine Geldforderung handelt!
Die Betrugsmasche
Aufgrund der grossen Beliebtheit von Kleinanzeigeplattformen tummeln sich darauf auch viele Betrüger, um an das Geld von potenziellen Opfern zu gelangen. Die Betrüger durchsuchen die verschiedenen Kleinanzeigeplattformen nach passenden Inseraten und kontaktieren daraufhin die Verkäufer per in die Plattform integrierte Chatfunktion oder per WhatsApp.
Für die Bezahlung der inserierten Artikel wird auch oft bereits seitens der Betrüger die Bezahlung per TWINT vorgeschlagen. Da es sich hierbei um ein seriöses Bezahl-App mit verifizierten Nutzern handelt und in der Regel bedenkenlos genutzt werden kann, ist auch das Vertrauen in den Transaktionspartner gegeben. Dieses Vertrauen nutzen die Betrüger jedoch aus und schicken den Verkäufern eine Geldforderung anstatt eine Geldzahlung.
Hierbei kommt es oft vor, dass unaufmerksame Schnelldrücker die Meldung oft falsch interpretieren und die Geldforderung akzeptieren. Zu spät wird durch das Opfer festgestellt, dass unbeabsichtigt selber eine Zahlung an die Betrüger getätigt wurde.
Der Kontakt wird danach abgebrochen und eine Rückzahlung erfolgt nicht.
Was muss ich tun
- Überprüfen Sie bei der Nutzung einer Bezahl-App genau, ob es sich um eine Geldzahlung oder um eine Geldforderung handelt
- Sollte es sich hierbei um eine Geldanfrage einer Ihnen unbekannten Person handeln, mit welcher Sie dies nicht vereinbart haben, lehnen Sie die Anfrage ab
- Bleiben Sie skeptisch wenn Sie Kleinanzeigenplattformen nutzen , da sich darauf auch viele Betrüger tummeln
- Melden Sie uns die involvierte Telefonnummer des Betrügers
- Melden Sie den Vorfall dem Kleinanzeigeplattformbetreiber
Ich habe der Geldforderung bereits zugestimmt
- Fordern Sie das Geld vom Transaktionspartner zurück
- Nehmen Sie mit Ihrem Finanzinstitut Kontakt auf und versuchen Sie eine Rückforderung der Zahlung einzuleiten
- Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Polizeistelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige
Weiterführende Informationen
Quelle: cybercrimepolice.ch
Titelbild: Symbolbild © Ground Picture – shutterstock.com