Gandria TI: Artenschutz im Alltag – Ausstellung zeigt verbotene Mitbringsel
Bei den Kontrollen an den Schweizer Flughäfen und Grenzübergängen kommt es häufig vor, dass scheinbar harmlose Gegenstände wie Souvenirs, Luxus-Accessoires oder exotische Objekte in Wirklichkeit aus Materialien von gefährdeten Tierarten oder Pflanzensorten gefertigt sind. In der Schweiz ist die Einfuhr von Produkten wie Elfenbein, Alligatorenleder oder anderen Erzeugnissen aus geschützten Arten verboten oder nur mit einer vom CITES-Artenschutzabkommen vorgesehenen Spezialbewilligung möglich.
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